Lehrstuhl für Botanik II – Ökophysiologie der Pflanzen

Coronavirus SARS-CoV-2: Das Sommersemester 2020 findet statt!

08.04.2020

Nachricht an alle Studierenden von der Unileitung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,

angesichts der Entwicklung der COVID-19-Pandemie stehen wir in der Lehre vor großen Herausforderungen – Studierende und Lehrende gleichermaßen. Trotz dieser außergewöhnlichen Umstände wollen wir an der Julius-Maximilians-Universität wie an allen anderen Universitäten in Bayern mit einem adäquaten Studienangebot an den Start gehen – das Sommersemester 2020 findet statt und startet am 20. April 2020. Um den Ablauf der Lehrveranstaltungen zeitlich etwas flexibler gestalten zu können, läuft der Semesterbetrieb in diesem Sommer etwas länger und endet erst am 7. August 2020. Hierbei sind die letzte Juliwoche und die erste Augustwoche vor allem für Präsenzveranstaltungen wie Praktika und Prüfungen vorsorglich zusätzlich zum bisherigen Zeitraum der Vorlesungszeit aufgenommen worden. Entsprechend etwas zeitversetzt wird das Wintersemester 2020/2021 bundesweit am 1. November 2020 beginnen. Diese Rahmenbedingungen sind mit dem 3. April 2020 von Seiten des Staatsministeriums verbindlich festgelegt worden.

Folgende Informationen sollen Ihnen Ihre Suche nach für Sie relevanten Themen erleichtern:

• Die Lehrenden haben mit Hochdruck an der Umstellung der Vorlesungen, Seminare und Übungsgruppen auf digitale Formate gearbeitet und sind dabei, auch für Veranstaltungen, die eigentlich einen Präsenzbetrieb erfordern, wie bspw. Praktika oder Exkursionen, kreative und praktikable Lösungen anzubieten. Nach und nach finden Sie im Vorlesungsverzeichnis Markierungen an den einzelnen Veranstaltungen dazu, ob und wann sie starten. Es ist nicht auszuschließen, dass – wenn Ausgangs- und Versammlungsbeschränkungen wieder aufgehoben werden – wieder auf Präsenzlehre umgestellt wird.

• Wir sind bestrebt, möglichst viel studierbar zu gestalten und für Sie keine Nachteile entstehen zu lassen. Das Staatsministerium wird die Regelstudienzeit um ein Semester verlängern. Die Länder setzen sich gemeinsam beim Bund dafür ein, dass auch BAföGEmpfänger/innen aus einer Corona-bedingten Studienverlängerung kein Nachteil entsteht. Ähnliche flexible Handhabungen wird es auch zum Kindergeld und der Krankenversicherung geben. Wichtig ist allerdings, die im Sommersemester angebotenen Prüfungstermine wahrzunehmen.

• Zusammenfassende Informationen zu den Auswirkungen auf Studium und Lehre werden hier zusammengestellt und aktuell gehalten: https://www.uniwuerzburg.de/lehre/coronavirus-sars-cov-2-auswirkungen-auf-studium-und-lehre/. Von dort gelangen Sie auch schnell zu den wichtigsten Mitteilungen der zentralen Einrichtungen, wie z. B. dem Prüfungsamt oder der Studierendenkanzlei, sowie zu spezifischen Informationen aus den jeweiligen Fakultäten.

• Hinweise und Ausnahmeregelungen des Prüfungsamts aufgrund aktueller Einschränkungen des Lehr- und Prüfungsbetriebes an der JMU Würzburg erhalten Sie hier: https://www.uniwuerzburg.de/studium/pruefungsamt/rechtliches-und-satzungen/hinweise-und-faq-zumpruefungswesen/.

• Umfassende Informationen des Studentenwerks rund um die Themenbereiche BAföG und studentisches Wohnen während der Corona-Pandemie sind hier zusammengestellt: https://www.swerk-wue.de/infos/coronavirus.html.

• Die digitalen Angebote der Universitätsbibliothek wurden erheblich ausgebaut und ein Versanddienst eingerichtet. Informationen dazu sind hier abrufbar: https://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/aktuelles/

• Aktuelle allgemeine Hinweise und Anweisungen der Universitätsleitung sind hier einsehbar: https://www.uni-wuerzburg.de/corona/#c258631.

• Sobald es die Ausgangsbeschränkungen wieder zulassen, können Sie Ihren Studierendenausweis validieren lassen. Zunächst bis zum 30. April 2020 wird das Semesterticket mit Gültigkeitsaufdruck 31.03.2020 oder 15.03.2020 in Verbindung mit einem Ausdruck der Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2020 sowie einem amtlichen Lichtbildausweis anerkannt. Bei Erstsemestern gibt es unter Umständen auf den Studierendenausweisen keinerlei Gültigkeitsaufdruck. Auch diese Ausweise sind in die Kulanzregelung miteingeschlossen. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Situation die zentralen Einrichtungen (z. B. Studierendenkanzlei, Studienberatung, Prüfungsamt) gegenwärtig für Publikumsverkehr geschlossen sind. Bei auftretenden Fragen sind die jeweiligen Mitarbeiter/innen jedoch telefonisch oder per Mail für Sie da. Weitere studiengangspezifische Informationen erhalten Sie bei Ihrem Studiendekanat.

Haben Sie gemeinsam mit uns den Mut, die anstehenden Herausforderungen anzunehmen und das Semester zu gestalten. Wir wünschen Ihnen viel Kraft und Durchhaltevermögen in dieser für uns alle besonderen Situation.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund!

Alfred Forchel, Präsident
Uwe Klug, Kanzler
Ulrike Holzgrabe, Vizepräsidentin für Studium und Lehre
Andrea Szczesny, Vizepräsidentin für Qualitätsmanagement und Organisationsentwicklung

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